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Verhinderungspflegen
In vielen Fällen wird die zu betreuende Person durch ihre nahen Verwandten in den eigenen vier Wänden gepflegt und betreut. Dies stellt eine zeitliche, körperliche und psychische Herausforderung dar – Tag für Tag. Durch die enorme tägliche Belastung kann die Pflege die Angehörigen schnell an ihre psychische und physische Grenze bringen.
Um die Angehörigen mit der Belastung nicht allein dastehen zu lassen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Verhinderungspflege eingeführt. Diese finanzielle Entlastung ermöglicht es den pflegenden Angehörigen, sich für einen gewissen Zeitraum von der anstrengenden Aufgabe der Pflege zu erholen.
Externe
Pflegekraft
Einmal im Jahr, maximal 6 Wochen beantragbar.
1.612 €
Die Pflegekasse unterstützt Sie mit einem Betrag von 1.612 Euro
Bis zu 2,418 €
Auf bis zu 2.418 Euro jährlich erhöhen, wenn Sie den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen.
50%
Es kann nur 50% der Leistung der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Durch diese Leistung der Krankenkassen können Sie einmal im Jahr eine externe Pflegekraft beauftragen, die sich in einem Zeitraum von maximal 6 Wochen um die Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen kümmert. Die Pflegekasse unterstützt Sie mit einem Betrag von 1.612 Euro. Diesen Betrag können Sie auf bis zu 2.418 Euro jährlich erhöhen, wenn Sie den Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege nutzen. Jedoch kann nur 50% der Leistung der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass die Angehörigen die zu betreuenden Person bereits 6 Monate zuvor gepflegt haben.